Fahrlehrerausbildungsinfo unverbindlich - einmal im Monat
Wir bitten um Anmeldung für die Teilnahme.
Machen Sie mit uns gemeinsam die Ausbildung zum staatlich geprüften Fahrlehrer bzw. Fahrschullehrer (Teil- oder Komplettausbildung)
Der Beruf als Fahrlehrer: Als staatlich geprüfte FahrlehrerIn ist man zur Abhaltung von praktischem Unterricht (Fahrstunden) in Fahrschulen berechtigt.
Voraussetzungen:
Besitz der Lenkberechtigung der angestrebten Klasse seit mind. 3 Jahren
Nachweis von mindestens 3 Jahren Fahrpraxis auf der angestrebten Klasse oder
Nachweis von mindestens 1 Jahr Fahrpraxis und Absolvierung eines Praxis-Ersatzseminars der betreffenden Klasse. Die nachgewiesene Fahrpraxis muss innerhalb der letzten 5 Jahre liegen.
Vertrauenswürdigkeit im Sinne des KFG, das heißt, keine schweren Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften.
Der Beruf als Fahrschullehrer Als staatlich geprüfte FahrschullehrerIn ist man zur Abhaltung von theoretischem und praktischem Unterricht (Theoriekurs und Fahrstunden) in Fahrschulen berechtigt.
Voraussetzung:
Wie Fahrlehrer und zusätzlich
Reifeprüfungszeugnis (eine in Österreich gültige Matura, keine B-Matura) oder 5 Jahre Praxis als Fahrlehrer während der letzten 8 Jahre, wovon mind. 1 Praxisjahr unmittelbar vor Einbringen des Antrags erforderlich ist.