Wir bitten um Anmeldung für die Teilnahme.
Machen Sie mit uns gemeinsam die Ausbildung zum staatlich geprüften Fahrlehrer bzw. Fahrschullehrer (Teil- oder Komplettausbildung)
Der Beruf als Fahrlehrer:
Als staatlich geprüfte FahrlehrerIn ist man zur Abhaltung von praktischem Unterricht (Fahrstunden) in Fahrschulen berechtigt.
Voraussetzungen:
Der Beruf als Fahrschullehrer
Als staatlich geprüfte FahrschullehrerIn ist man zur Abhaltung von theoretischem und praktischem Unterricht (Theoriekurs und Fahrstunden) in Fahrschulen berechtigt.
Voraussetzung:
Teil- sowie Komplettausbildung ist möglich!
Seminar L17 + Mehrphase Seminar
Weitere Infos unter Tel. 05244 / 66266 sowie unter www.fahrlehrerakademie.tirol
Austraße 21, 6200 Jenbach
T: +43 (0) 5244 / 66 266
Bahnhofstraße 10, 6280 Zell a.Z.
T: +43 (0) 5282 / 32 20
Hauptstraße 50, 6263 Fügen
T: +43 (0) 5288 / 20 200
E-Mail: office@fahrschule-wallner.at
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